2024 kommen verschiedene Gesetze und Pflichten auf Hausverwalter zu. Wir informieren Sie über alles, was Sie zu GEG & Co. wissen müssen.
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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Jahr 2023 hat in vielerlei Hinsicht die Weichen dafür gestellt, wie Energieversorgung in der Wohnungswirtschaft in Zukunft aussehen wird. Begleitet wurde dieser Entscheidungsprozess von einem Ringen verschiedenster Interessensgruppen. Nun hat die Politik aber die Marschrichtung festgelegt.

 

Für Eigentümer und Verwalter bedeutet das, sich mit einer Vielzahl neuer Gesetze und Pflichten auseinanderzusetzen und sich auf künftige Änderungen frühzeitig vorzubereiten. Das bleibt eine herausfordernde Aufgabe für alle Beteiligten, sowohl aus rechtlicher als auch aus finanzieller Sicht.

 

Die letzte Ausgabe des Jahres möchten wir daher nutzen, um Ihnen einen Überblick über die aktuellste Lage von Gesetzen und einen Ausblick über die künftigen Anforderungen zu bieten, die sich daraus für Sie ergeben.

Wir wünschen Ihnen eine informative und hilfreiche Lektüre!

 

Ihre Linda Madir

Leiterin Vertrieb

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Kommunale Wärmeplanung und die Wohnungswirtschaft

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Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung soll helfen, die Infrastruktur auf den Weg zu bringen, um Wärmeversorgung klimafreundlicher zu machen. Wir berichten über den aktuellen Stand des Gesetzesentwurfs und die möglichen Auswirkungen für Eigentümer und Verwalter.

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Etagenheizungen: Sonderfälle im Gebäudeenergiegesetz

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Gasetagenheizungen sind ein Sonderfall im Gebäudeenergiegesetz. WEG-Verwalter müssen im Jahr 2024 Informationen von Wohnungseigentümern und beim Bezirksschornsteinfeger einholen, damit die WEG entscheiden kann, wie das Gebäude künftig beheizt werden soll.

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Förderungen für Heizungstausch in WEGs

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Um bis 2045 Heizungen mit fossilen Energieträgern abzuschaffen, plant die Regierung umfangreiche Fördermaßnahmen. Eigentümer können sich freuen: Für sie soll mehr Geld bereitgestellt werden als ursprünglich geplant. 

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Aktuelles: Energie und Wohnungswirtschaft

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+++ Gas-Umsatzsteuersatz wird voraussichtlich wieder erhöht

Wegen der hohen Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte die Bundesregierung 2022 den Umsatzsteuersatz vorübergehend gesenkt. Diese Sonderregelung soll jetzt früher als geplant bereits zum 29. Februar 2024 auslaufen.

 

+++ Veränderungen bei Heizkostenabrechnung

Seit Januar 2023 müssen sich Vermieter an den CO₂-Kosten beteiligen. Die Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter ist abhängig vom Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche. Das Bundeswirtschaftsministerium stellt einen Rechner für die Kostenaufteilung zur Verfügung.

 

+++ Wie geht es mit den Energiepreisbremsen weiter?

Während die Mehrwertsteuer für Gas früher als ursprünglich geplant wieder erhöht werden soll, steht eine Verlängerung der Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme zur Debatte. Ursprünglich sollten die Preisbremsen zum Jahresende 2023 auslaufen, nun sollen die Preise bis zum 31. März 2024 gedeckelt bleiben.


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Branchenchampion

B2N-Award

Auszeichnungen für Gewerbegas und -strom. MONTANA legt Wert darauf, seinen Kunden Premiumservices und

-produkte zu bieten. Daher freuen wir uns besonders, wenn diese Bemühungen anerkannt werden. Dieses Jahr erhielten wir unter anderem zwei deutsche B2B Awards für unsere Angebote zu Gewerbegas und Gewerbestrom. 

Events & Veranstaltungen 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


Frankfurt I 24. November 2023

Frankfurter Verwaltertag, Crowne Plaza Frankfurt Congress Hotel

 

Münster I 18./19. Januar 2024
Münsteraner Verwalterkonferenz, Mövenpick Hotel Münster

 

München I 23./24. Februar 2024
Münchener Verwaltertage, Leonardo Royal Munich

 

MONTANA Energieversorgung GmbH & Co. KG

Ein Unternehmen der MONTANA Gruppe
Dr.-Max-Straße 26, 82031 Grünwald Bayern Deutschland


Handelsregister München HRA 91510
Geschäftsführer: Stefan Koburger, Florian Koburger, Jan Weber, Tobias Wolf


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