ab März 2023 greifen die Preisbremsen für Erdgas, Fernwärme und Strom. Für Januar und Februar soll rückwirkend entsprechend entlastet werden. Doch wie erfolgt die Umsetzung in der Praxis? Sicher ist, im Zuge der umfangreichen Entlastungspakete kommen jetzt einige Sonderaufgaben auf die Immobilienwirtschaft zu.
Um Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hier Hilfestellung zu geben, stellen wir in dieser Ausgabe den Funktionsmechanismus der Preisbremsen vor und fassen zusammen, wie und wann Sie über die Entlastungen informieren müssen, sie verrechnen und an die Wohnungseigentümer bzw. die Wohnungsnutzer weiterreichen müssen.
Zudem erhalten Sie wertvolle Tipps zur schnellen und unkomplizierten Umsetzung sowie einen Überblick über weitere wichtige Gesetze, Verordnungen und Neuerungen, die das Jahr 2023 mit sich bringt – wie etwa den Härtefallfonds, der für Sie relevant sein könnte, wenn Sie auch Heizöl oder Pellets einkaufen.