auch wenn die Energiekrise erfolgreich durchschritten zu sein scheint, ist auf dem Energiemarkt nach wie vor viel in Bewegung. Denn Deutschland hat sich langfristig zum Ziel gesetzt, den Energiebedarf zu reduzieren und zunehmend erneuerbare Energien im Gebäudebereich zu nutzen.
Viele Verwalter und Eigentümer wünschen sich nach den unruhigen letzten Jahren jedoch mehr Stabilität und Planbarkeit. Sie kehren daher bei der Energiebeschaffung zu langfristigen Strategien von früher zurück. Doch damit können in einem sich ändernden Marktumfeld Risiken verbunden sein. Wie sich das auf den Gebäudesektor auswirkt und was Sie bei der Energiebeschaffung im Blick behalten sollten, lesen Sie in der ersten Ausgabe dieses Jahres.
Wir wünschen Ihnen eine informative und hilfreiche Lektüre!
Ihre Linda Madir
Leiterin Vertrieb
Energiebeschaffung nach der Krise
Nach zwei turbulenten Jahren kehrte wieder mehr Ruhe auf dem Energiemarkt ein und die Preise näherten sich dem Vorkrisenniveau an. Viele WEGs und Verwalter wünschen sich nun Beständigkeit bei der Beschaffung von Strom und Gas und nehmen wieder verstärkt Festpreismodelle ins Visier. Doch die Situation ist heute anders: Der beste Energietarif für Sie hängt von Ihren individuellen Prioritäten ab.
Welche Beschaffungsstrategie für Energie verfolgen Sie?
Planungssicherheit und Preisstabilität Preisgarantie für ein oder mehrere Jahre
Marktnahe Preise und Flexibilität Preisbildung pro Quartal, monatlich, täglich
Sicherheit und Flexibilität verbinden
Mix aus Preisgarantie und flexibler Preisbildung
Wir geben Ihnen Tipps und Tricks, die Sie beachten sollten, wenn Sie im aktuellen Marktumfeld einen neuen Energievertrag abschließen möchten.
Noch 2021 lag der Anteil der Erneuerbaren Energien in Deutschland bei rund 41 Prozent des Bruttostromverbrauchs. 2023 wurden über 50 Prozent Erneuerbare Energien erreicht. Was noch zu tun ist und warum Bundeswirtschaftsminister Habeck Deutschland trotzdem auf einem guten Kurs zur Erreichung der Klimaziele sieht.
2024 sollen 22,3 Milliarden Euro aufgeboten werden, um Erneuerbare Energien und die energetische Sanierung im Gebäudebereich zu fördern. Vermieter, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften müssen voraussichtlich noch bis Mai auf die neue Heizungsförderung warten.
Nicht nur Eigenheimbesitzer sollen von Photovoltaik profitieren, sondern auch Mieter und Wohnungseigentümer – so die Idee, als 2017 das Mieterstromgesetz verabschiedet wurde. Allerdings hatte das Modell nicht so viel Erfolg, wie das große öffentliche Interesse erwarten ließ. Mit dem „Solarpaket I“ soll das geändert werden.